Seminarleiterausbildung
Weiterbildung
Seminarleiterausbildung
Wer Aufbauseminare für Fahranfänger und Punkteauffällige durchführen möchte, muss dazu eine Erlaubnis besitzen.
Fahrlehrer, die Aufbauseminare im Rahmen des Führerscheins auf Probe (§ 2a StVG) oder Aufbauseminare im Rahmen des Fahreignungsbewertungssystems (§ 4 StVG) durchführen wollen, benötigen gemäß § 31 bzw. § 31a FahrlG eine Seminarerlaubnis.
Diese wird durch die Verwaltungsbehörde erteilt, wenn
Auch Inhaber einer Fahrschule benötigen die Seminarerlaubnis, wenn angestellte Fahrlehrer in ihrem Auftrag Aufbauseminare durchführen sollen.
Ablauf
Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Seminarleiterweitertbildung ASF/FES
Fahrlehrer, die im Besitz der Seminarerlaubnis für das Aufbauseminar ASF (§ 2a StVG) oder für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des FES (§ 4a StVG) sind, müssen nach Erteilung der jeweiligen Seminarerlaubnis alle zwei Jahre an einer jeweils 1-tägigen Fortbildung für jedes Programm teilnehmen.
Termine 2027
Seminarleiter-Grundkurs
Kursgebühr: 750 €
Seminarleiter Aufbaukurs ASF
Kursgebühr: 750 €
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